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Selbstabholung


Selbstabholung erfolgt bei der Firma GGM Gastro in Ochtrup gegen Barzahlung.
 
Mit der neuen Gesetzregelung ab dem 01.01.2014 betreffend Gelangensbestätigung § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV muss jede steuerfreie Selbstabholung mit einer gültigen Steueridentifikationsnummer nach Gelangen der Ware in das EU-Mitgliedsland durch den Kunden bestätigt werden.
 
Daher sind wir aus Sicherheitsgründen gezwungen eine Kaution in Höhe der deutschen MwSt. der Rechnungssumme vorerst einzubehalten. Dieser Betrag ist gleichzeitig vom Kunden mit dem Rechnungsbetrag zu zahlen.
 
Sobald wir die Gelangensbestätigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück erhalten, werden wir Ihnen unverzüglich die einbehaltene Kaution zurück erstatten.

3. Bitte beachten Sie bei einer Bestellung aus der Schweiz oder anderen Ländern, welche Einfuhrzölle erheben, dass GGM Gastro keinen Einfluss auf die Höhe der Zollgebühren oder die zu entrichtenden Steuern Ihres Landes hat. In diesem Fall informieren Sie sich bitte über die für Sie anfallenden Kosten einer Bestellung, welche erst bei der Einfuhr der Ware in Ihr Land erhoben werden. Diese Gebühren werden NICHT von GGM Gastro erhoben und sind auch NICHT bereits in den Versandgebühren enthalten. Falls bei der Einfuhr in Ihr Land (z.B. Schweiz) Mehrwertsteuer anfällt, können Sie vor Überweisung die deutsche Mehrwertsteuer aus Ihrer Bestellung entfernen lassen und müssen diese nicht mit überweisen.

4. Für die Lieferung in Drittländer sind alle Gebühren/Kosten/Entgelte bzgl. der Einfuhr, der Umsatzsteuer oder des Zolls sofort zahlbar.

5. Installations- u. Montagekosten sind nur im Falle gesonderter Vereinbarung im Preis enthalten.

6. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten.

7. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe, gesondert ausgewiesen.

8. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

9. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

10. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Mangelrügen nur in einem Umfang berechtigt, der in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln steht.

11. Die Kosten für Kundenzeichen (Logo) werden separat in Rechnung gestellt. Handelsübliche Mehr- und Minderlieferungen werden vom Besteller akzeptiert.

12. Der Besteller ist nur dann berechtigt Zahlungen wegen Mängelrügen zurückzubehalten, wenn die zurückbehaltene Zahlung in einem angemessenen Verhältnis zu den gelten gemachten Mängeln steht.

13. Generell ist der Versand bei einer Vorkassenzahlung innerhalb Deutschlands kostenfrei. Ausnahmen stellen hier alle innerhalb Deutschlands befindlichen Inseln dar. Im Falle einer Insel Belieferung behalten wir uns das Recht vor einen, für die jeweilige Bestellung spezifischen, Inselzuschlag zu berechnen.